ÖGK-Physiotherapie in Graz

Wir haben einen Kassenvertrag mit der ÖGK. Mit ärztlicher Verordnung rechnen wir direkt ab – Sie bezahlen nichts. In der Praxis am Tummelplatz 3 in der Grazer Innenstadt.

Kassenvertrag mit der ÖGK – das heißt für Sie

Wir sind Vertragspartnerin der Österreichischen Gesundheitskasse. Mit einer ärztlichen Verordnung rechnen wir Ihre Physiotherapie direkt mit der ÖGK ab. Sie bezahlen nichts: Zuzahlungen oder Privathonorare für die verordnete Behandlung sind bei Kassenbehandlungen nicht erlaubt.

Das brauchen Sie

  • Ärztliche Verordnung mit Diagnose, verordneter Leistung und Anzahl der Einheiten. Sie kann von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, Primärversorgungseinheiten, Krankenhäusern und Einrichtungen der ÖGK ausgestellt werden.
  • e-card zum ersten Termin
  • vorhandene Befunde, etwa Röntgen-, MRT- oder OP-Bericht

Stammt Ihre Verordnung von einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt, muss die ÖGK sie gleichstellen, bevor wir auf Kassa abrechnen können. Wir sagen Ihnen bei der Terminvereinbarung, ob das bei Ihnen nötig ist.

Bewilligung derzeit nicht nötig

Die ÖGK hat die Bewilligungspflicht für Physiotherapie ausgesetzt – laut Physio Austria bis 30. Juni 2027. Mit Ihrer Verordnung können Sie also direkt einen Termin vereinbaren. Die Therapie muss innerhalb von drei Monaten ab Ausstellung der Verordnung beginnen.

Einheiten, Dauer und Folgeverordnung

Wie viele Einheiten Sie erhalten und wie lange eine Einheit dauert – 30, 45 oder 60 Minuten –, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf der Verordnung fest. Die erste Einheit beginnt mit Gespräch und Befund; danach planen wir die Behandlung mit Ihnen.

Reichen die verordneten Einheiten nicht aus, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden. Darüber entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt; wir geben dafür eine Rückmeldung zum bisherigen Behandlungsverlauf.

Hausbesuch mit ÖGK-Verordnung

Die ÖGK übernimmt einen Hausbesuch, wenn er ausdrücklich verordnet ist und Ihnen der Weg in die Praxis wegen Ihres Gesundheitszustands nicht zugemutet werden kann. Hausbesuche auf Kassa im Detail

Stand: Oktober 2026. Die Regeln der Versicherungsträger können sich ändern – im Zweifel informieren wir Sie gerne oder Sie fragen direkt bei Ihrer Kasse nach. Allgemeine Informationen der ÖGK: Physiotherapie bei der ÖGK

Häufige Fragen

Muss ich in der Praxis etwas dazuzahlen?

Nein. Mit ÖGK-Verordnung rechnen wir direkt mit der ÖGK ab. Zuzahlungen für die verordnete Behandlung sind bei Kassenbehandlungen nicht erlaubt.

Gilt auch eine Verordnung von einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt?

Ja, sie muss aber zuerst von der ÖGK gleichgestellt werden. Erst dann kann die Behandlung auf Kassa abgerechnet werden.

Wie lange ist meine ÖGK-Verordnung gültig?

Die Therapie muss innerhalb von drei Monaten ab Ausstellung der Verordnung beginnen. Vereinbaren Sie deshalb möglichst bald einen Termin.

Kann ich als ÖGK-Versicherte oder ÖGK-Versicherter auch privat behandelt werden?

Die Behandlung auf Kassa ist der Normalfall. Private Leistungen gibt es nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch; vorher bestätigen Sie schriftlich, dass Sie wissen, dass die ÖGK dafür nichts bezahlt.

Termin in der Grazer Innenstadt anfragen

Rufen Sie an oder senden Sie uns eine kurze Anfrage. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag – für die Praxis am Tummelplatz oder für einen Hausbesuch in Graz.

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