BVAEB-Physiotherapie in Graz

Wir haben einen Kassenvertrag mit der BVAEB. Mit ärztlicher Überweisung rechnen wir direkt ab – eine Bewilligung ist nicht nötig. In der Praxis am Tummelplatz 3 in der Grazer Innenstadt.

Kassenvertrag mit der BVAEB – das heißt für Sie

Wir sind Vertragspartnerin der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Mit einer ärztlichen Überweisung rechnen wir Ihre Physiotherapie direkt mit der BVAEB ab. In der Praxis bezahlen Sie nichts; den Behandlungsbeitrag schreibt Ihnen die BVAEB später selbst vor.

Das brauchen Sie

  • Ärztliche Überweisung bzw. Verordnung zur Physiotherapie
  • e-card zum ersten Termin
  • vorhandene Befunde, etwa Röntgen-, MRT- oder OP-Bericht

Die Therapie muss innerhalb von drei Monaten ab Ausstellung der Verordnung beginnen.

Keine Bewilligung nötig

Seit 1. November 2022 braucht Physiotherapie bei der BVAEB keine Bewilligung mehr – die Pflicht ist dauerhaft weggefallen. Mit Ihrer Überweisung können Sie direkt einen Termin vereinbaren.

Behandlungsbeitrag: seit Juni 2026 20 %

Für Physiotherapie verrechnet die BVAEB einen Behandlungsbeitrag. Seit 1. Juni 2026 beträgt er 20 % (davor 10 %) der Kosten, die die BVAEB für Ihre Behandlung bezahlt. Wir kassieren ihn nicht in der Praxis: Die BVAEB schreibt ihn Ihnen im Nachhinein per Post oder elektronisch vor.

  • Kinder, die bei Ihnen mitversichert sind, zahlen grundsätzlich keinen Behandlungsbeitrag.
  • Bei geringem Einkommen können Sie bei der BVAEB eine Befreiung oder Nachsicht beantragen.

Hausbesuch mit BVAEB-Überweisung

Auch der Vertrag mit der BVAEB sieht Hausbesuche vor. Der Hausbesuch muss ausdrücklich ärztlich verordnet sein. Wie Ihr Hausbesuch abgerechnet wird, besprechen wir mit Ihnen vor dem ersten Termin. Hausbesuche auf Kassa im Detail

Stand: Oktober 2026. Die Regeln der Versicherungsträger können sich ändern – im Zweifel informieren wir Sie gerne oder Sie fragen direkt bei Ihrer Kasse nach. Allgemeine Informationen der BVAEB: Physiotherapie bei der BVAEB

Häufige Fragen

Muss ich in der Praxis etwas bezahlen?

Nein. Wir rechnen direkt mit der BVAEB ab. Den Behandlungsbeitrag schreibt Ihnen die BVAEB später selbst vor.

Wie hoch ist der Behandlungsbeitrag für Physiotherapie?

Seit 1. Juni 2026 sind es 20 % der Kosten, die die BVAEB für die Behandlung bezahlt. Mitversicherte Kinder sind grundsätzlich ausgenommen; bei geringem Einkommen ist eine Befreiung oder Nachsicht möglich.

Brauche ich bei der BVAEB eine Bewilligung?

Nein. Seit 1. November 2022 ist für Physiotherapie bei der BVAEB keine Bewilligung mehr nötig.

Wie lange ist meine Überweisung gültig?

Die Therapie muss innerhalb von drei Monaten ab Ausstellung beginnen. Vereinbaren Sie deshalb möglichst bald einen Termin.

Termin in der Grazer Innenstadt anfragen

Rufen Sie an oder senden Sie uns eine kurze Anfrage. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag – für die Praxis am Tummelplatz oder für einen Hausbesuch in Graz.

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