Physiotherapie-Hausbesuch in Graz
Wenn Ihnen der Weg in die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, kommt die Physiotherapie zu Ihnen nach Hause. Hier erfahren Sie, was auf der Verordnung stehen muss und wie die Krankenkassen den Hausbesuch regeln.

Für wen ein Hausbesuch gedacht ist
Ein physiotherapeutischer Hausbesuch ist für Menschen gedacht, denen der Weg in die Praxis wegen ihres Gesundheitszustands nicht zugemutet werden kann. Genau das ist auch die Voraussetzung, damit die Krankenkasse einen Hausbesuch übernimmt. Das kann zum Beispiel so sein:
- in den ersten Wochen nach einer Operation an Hüfte, Knie oder Wirbelsäule
- nach einem Schlaganfall oder bei einer fortgeschrittenen neurologischen Erkrankung wie Parkinson oder Multipler Sklerose
- bei großer Gangunsicherheit oder nach einem Sturz
- bei starken Schwellungen, etwa einem Lymphödem, das das Gehen erschwert
- bei Bettlägerigkeit oder sehr eingeschränkter Belastbarkeit
Ob ein Hausbesuch medizinisch notwendig ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Was wir bei Ihnen zu Hause üben
Zu Hause trainieren wir genau die Wege und Bewegungen, die Sie im Alltag brauchen: Aufstehen aus Bett und Sessel, Gehen in der Wohnung, Stiegensteigen, sicheres Hinsetzen und Gleichgewicht. Dazu kommen – je nach Verordnung – zum Beispiel neurologische Physiotherapie nach Bobath oder PNF, manuelle Lymphdrainage oder die Nachbehandlung nach einer Operation.
Bei älteren Menschen kann gezieltes Gleichgewichts- und Krafttraining das Sturzrisiko senken. Angehörige oder Pflegepersonen können gerne dabei sein und lernen, wie sie im Alltag unterstützen.
So kommen Sie zu einem Hausbesuch
Vier Schritte – von der Verordnung bis zur ersten Behandlung bei Ihnen zu Hause.
Verordnung mit Hausbesuch
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet Physiotherapie und vermerkt ausdrücklich, dass sie als Hausbesuch stattfinden soll.
Bewilligung prüfen
Bei SVS und KFA Graz muss der Hausbesuch vorab bewilligt werden. Bei ÖGK und BVAEB ist derzeit keine Bewilligung nötig.
Termin anfragen
Rufen Sie an oder senden Sie die Online-Anfrage mit Adresse und Krankenkasse – auch für einen Angehörigen.
Erster Besuch
Wir erheben den Befund bei Ihnen zu Hause und planen mit Ihnen die weitere Behandlung.
Krankenkasse und Kosten beim Hausbesuch
Für alle Krankenkassen gilt: Die Kasse übernimmt einen Hausbesuch nur, wenn er selbst ärztlich verordnet ist. Steht nur „Physiotherapie“ auf der Verordnung, werden Hausbesuch und Fahrtkosten nicht übernommen bzw. nicht rückerstattet.
| Versicherung | Bewilligung für den Hausbesuch | Kosten |
|---|---|---|
| ÖGK | derzeit nicht nötig (ausgesetzt bis 30. Juni 2027) | Im ÖGK-Vertragstarif sind Hausbesuch und Kilometergeld eigene Positionen; Voraussetzung ist, dass Ihnen der Weg in die Praxis gesundheitlich nicht zugemutet werden kann. |
| BVAEB | derzeit nicht nötig | Ein Behandlungsbeitrag der BVAEB ist möglich; Details klären wir mit Ihnen vorab. |
| SVS | vor dem ersten Hausbesuch nötig | Wahlphysiotherapie: Sie bezahlen die Honorarnote und erhalten grundsätzlich 80 % des SVS-Tarifs zurück. |
| KFA Graz | laut Krankenordnung der KFA ab der ersten Sitzung nötig | Wahlphysiotherapie: Erstattung nach KFA-Tarif abzüglich 10 % Behandlungsbeitrag. |
| Privat | – | Mit ärztlicher Verordnung möglich. Über die Kosten informieren wir Sie vor dem ersten Termin. |
Stand: Oktober 2026. Wie Ihr Hausbesuch konkret abgerechnet wird, sagen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung – abhängig von Ihrer Krankenkasse und Ihrer Verordnung. Mehr zu Krankenkassen und Kosten
Hausbesuche in Graz
Neben der Behandlung in der Praxis am Tummelplatz 3 in der Grazer Innenstadt bieten wir mobile Physiotherapie als Hausbesuch in Graz an. Nennen Sie uns bei der Anfrage Ihre Adresse – wir sagen Ihnen dann, ob und wann ein Hausbesuch möglich ist.
So bereiten Sie den Besuch vor
- Verordnung mit dem Vermerk „Hausbesuch“ und – falls nötig – die Bewilligung
- e-card sowie vorhandene Befunde, OP-Bericht oder Entlassungsbrief
- bequeme Kleidung und etwas Platz, zum Beispiel neben dem Bett oder im Wohnzimmer
- verwendete Hilfsmittel wie Rollator oder Unterarmstützkrücken bereitlegen
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse einen physiotherapeutischen Hausbesuch?
Ja, wenn der Hausbesuch selbst ärztlich verordnet ist und Ihnen der Weg in die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Bei SVS und KFA Graz braucht der Hausbesuch zusätzlich vorab eine Bewilligung. Wie Ihr Hausbesuch abgerechnet wird, besprechen wir mit Ihnen vor dem ersten Termin.
Was muss auf der Verordnung stehen?
Neben Diagnose und verordneter Physiotherapie muss ausdrücklich vermerkt sein, dass die Behandlung als Hausbesuch erfolgen soll. Fehlt dieser Vermerk, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Hausbesuch nicht.
Brauche ich eine Bewilligung der Krankenkasse?
Das hängt von Ihrer Versicherung ab: Bei der ÖGK ist die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt (bis 30. Juni 2027), bei der BVAEB ist keine Bewilligung nötig. Bei der SVS muss der Hausbesuch vor dem ersten Termin bewilligt werden, bei der KFA Graz ab der ersten Sitzung. Die ärztliche Verordnung brauchen Sie in jedem Fall.
Können Angehörige den Hausbesuch für jemanden anfragen?
Ja. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie die Online-Anfrage und geben Sie Name und Adresse der Patientin bzw. des Patienten sowie die Krankenkasse an.
Bieten Sie Hausbesuche in meinem Bezirk an?
Wir bieten Hausbesuche in Graz an. Nennen Sie uns Ihre Adresse – wir sagen Ihnen, ob und wann ein Hausbesuch bei Ihnen möglich ist.
Termin in der Grazer Innenstadt anfragen
Rufen Sie an oder senden Sie uns eine kurze Anfrage. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag – für die Praxis am Tummelplatz oder für einen Hausbesuch in Graz.
