Physiotherapie auf Kassa in Graz: Kranken­kassen und Kosten

Mit der ÖGK und der BVAEB haben wir einen Kassenvertrag. Versicherte der SVS und der KFA Graz behandeln wir als Wahlphysiotherapeutin – Sie erhalten einen Teil der Kosten von Ihrer Versicherung zurück.

Ihre Versicherung auf einen Blick

Was Sie für Physiotherapie bei DLS brauchen und was Sie bezahlen – je nach Krankenkasse.

VersicherungAbrechnungBewilligung der KasseKosten für Sie
ÖGKKassenvertrag – wir rechnen direkt mit der ÖGK abderzeit nicht nötigkeine
BVAEBKassenvertrag – wir rechnen direkt mit der BVAEB abnicht nötigin der Praxis keine; die BVAEB schreibt Ihnen später einen Behandlungsbeitrag vor (derzeit 20 %, Kinder ausgenommen)
SVSWahlphysiotherapie – Sie bezahlen die Honorarnotevorab nötig bei mehr als zehn Einheiten und für jeden HausbesuchHonorarnote; die SVS erstattet grundsätzlich 80 % ihres Tarifs
KFA GrazWahlphysiotherapie – Sie bezahlen die Honorarnotenach der Krankenordnung der KFA (unter anderem für Hausbesuche ab der ersten Sitzung) – bitte vorab klärenHonorarnote; die KFA erstattet ihren Tarif abzüglich 10 % Behandlungsbeitrag
PrivatSelbstzahlerin oder Selbstzahler–Honorarnote; über die Kosten informieren wir Sie vorab persönlich

Stand: Oktober 2026. Bei der Wahlphysiotherapie wird ein Anteil des Kassentarifs erstattet – nicht Ihr Rechnungsbetrag. Die Regeln der Versicherungen können sich ändern.

Verordnung und Bewilligung – der Unterschied

Die ärztliche Verordnung brauchen Sie für jede Physiotherapie zur Behandlung von Beschwerden – auch wenn Sie privat bezahlen. Sie stellt Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachärztin bzw. ein Facharzt aus und legt fest, welche Therapie Sie in welchem Umfang erhalten. Ohne Verordnung ist Physiotherapie nur im Rahmen von Gesundheitsförderung und Prävention erlaubt; das bezahlt die Krankenkasse nicht.

Die Bewilligung betrifft nur die Frage, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Ob sie nötig ist, hängt von der Kasse ab (siehe Tabelle).

Wie lange gilt die Verordnung?

  • ÖGK: Die Therapie muss innerhalb von drei Monaten ab Ausstellung beginnen.
  • SVS: Die Therapie muss innerhalb eines Monats ab Ausstellung beginnen.
  • Andere Kassen: Beginnen Sie möglichst bald – wir klären die Frist bei der Terminvereinbarung.

Physiotherapie auf Kassa – so funktioniert es

Für Versicherte der ÖGK und der BVAEB.

  1. Verordnung

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet Physiotherapie.

  2. Termin

    Rufen Sie an oder senden Sie die Online-Anfrage und nennen Sie Ihre Krankenkasse.

  3. Behandlung

    Bringen Sie zum ersten Termin Verordnung und e-card mit.

  4. Abrechnung

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Eine Zuzahlung in der Praxis gibt es nicht.

Mehr zu den einzelnen Kassen: Physiotherapie mit der ÖGK · Physiotherapie mit der BVAEB

SVS und KFA Graz: Rückerstattung Schritt für Schritt

Versicherte der SVS und der KFA Graz behandeln wir als Wahlphysiotherapeutin. Sie bezahlen die Honorarnote und holen sich einen Teil davon bei Ihrer Versicherung zurück:

  1. Vor Therapiebeginn: Klären Sie, ob eine Bewilligung nötig ist – bei der SVS für mehr als zehn Einheiten und für jeden Hausbesuch, bei der KFA Graz nach deren Krankenordnung (unter anderem für Hausbesuche ab der ersten Sitzung).
  2. Nach der Behandlung: Sie erhalten die Honorarnote mit Behandlungsdaten und bezahlen sie.
  3. Einreichen: Honorarnote, Zahlungsbestätigung, ärztliche Verordnung und Ihre Bankverbindung (IBAN) bei Ihrer Versicherung einreichen. Die KFA Graz bietet dafür ein Online-Formular an.
  4. Frist: Reichen Sie die Unterlagen möglichst bald ein; bei der KFA Graz ist eine Erstattung nur innerhalb von 42 Monaten nach der Behandlung möglich.

Erstattet wird ein Anteil des Kassentarifs: bei der SVS grundsätzlich 80 % des SVS-Tarifs, bei der KFA Graz der KFA-Tarif abzüglich 10 % Behandlungsbeitrag. Der genaue Betrag hängt von der verordneten Leistung ab.

Privatleistungen

Sie können Physiotherapie auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in Anspruch nehmen. Für die Behandlung von Beschwerden ist auch dann eine ärztliche Verordnung nötig. Über Honorar und mögliche Erstattung informieren wir Sie vor der ersten Behandlung persönlich.

Ob eine private Zusatzversicherung Physiotherapie übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Andere Versicherungsträger

Sie sind bei einem anderen Versicherungsträger versichert? Rufen Sie uns an – wir klären mit Ihnen, wie die Abrechnung in Ihrem Fall funktioniert.

Häufige Fragen

Kostet Physiotherapie mit ÖGK-Verordnung etwas?

Nein. Wir haben einen Kassenvertrag mit der ÖGK und rechnen direkt ab; für Sie entstehen keine Kosten.

Wie viel bekomme ich als SVS- oder KFA-Versicherte zurück?

Erstattet wird ein Anteil des Kassentarifs, nicht der Rechnungsbetrag: bei der SVS grundsätzlich 80 % des SVS-Tarifs, bei der KFA Graz der KFA-Tarif abzüglich 10 % Behandlungsbeitrag. Liegt das Honorar über dem Tarif, tragen Sie die Differenz selbst.

Wie lange ist meine Verordnung gültig?

Bei der ÖGK muss die Therapie innerhalb von drei Monaten ab Ausstellung der Verordnung beginnen, bei der SVS innerhalb eines Monats. Bei anderen Kassen empfehlen wir, möglichst bald einen Termin zu vereinbaren.

Brauche ich eine Bewilligung der Krankenkasse?

Bei der ÖGK ist die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt, bei der BVAEB gibt es keine. Bei der SVS ist eine Bewilligung vorab nötig, wenn mehr als zehn Einheiten verordnet sind, und für jeden Hausbesuch. Bei der KFA Graz gelten deren eigene Regeln.

Wird die erste Einheit verrechnet?

Ja. Gespräch und Befundaufnahme in der ersten Einheit sind Therapiezeit und Teil der verordneten Behandlung.

Übernimmt meine private Zusatzversicherung die Kosten?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Manche Versicherungen verlangen zuerst die Einreichung bei der gesetzlichen Krankenkasse. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.

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